Mit Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde Region Hannover vom 09.10.2012 wurde unserem Mandanten vorgeworfen, am 19.09.2012 in
Pattensen B3, Km 10,6, Richtung Hannover
die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten zu haben. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgte mit dem Messgerät Leivtec XV3. Seitens der Verteidigung wurde Einsicht in die Ermittlungsakte genommen. Diese ließ bereits erkennen, dass das gefertigte Beweisbild eine sehr ungewöhnliche Position des Betroffenenfahrzeuges zeigt bzw. ließ es auf eine unsachgemäße Aufstellung des Messgerätes schließen. Jedenfalls stellte die Bußgeldbehörde das Verfahren mit Schreiben vom 11.01.2013 gegen unseren Mandanten ein.
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