Wir sind als Kanzlei fast ausschließlich im Verkehrsrecht tätig. Sehr häufig werden wir unseren Mandanten gefragt, ob wir denn auch ADAC Vertragsanwalt seien. Allgemein wird der ADAC Vertragsanwalt als Spezialist im Verkehrsrecht angesehen.

In gewisser Weise trifft das auch zu. Die meisten ADAC Vertragsanwälte sind auch Fachanwälte für Verkehrsrecht und bearbeiten mehrheitlich verkehrsrechtliche Mandate in ihrem Ort. Im Gegensatz zu uns wird jedoch die gesamte Bandbreite des Verkehrsrechts abgedeckt, was vor allem Verkehrsunfallregulierungen bedeutet. Wir hingegen haben nur ein Spezialgebiet: Die Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Wir haben es uns zur Kanzleiphilosophie gemacht, keine engen Bündnisse mit Rechtsschutzversicherungen einzugehen. Dies vor allem deshalb, weil wir unsere Unabhängigkeit nicht verlieren wollen. Wir wollen ausschließlich einem Herrn dienen: unserem Mandanten. Dies könnten wir nicht mehr, wenn wir beispielsweise ADAC Vertragsanwalt wären. Denn dann wären wir davon abhängig, dass uns die ADAC Rechtsschutzversicherung weiterhin Mandate vermittelt. Dies würde aber bedeuten, dass wir im Ernstfall auch Rücksicht auf die Rechtsschutzversicherungen nehmen müssten und auf eine kostenintensive und aufwändige Verteidigung verzichten müssten. Dies ginge dann unweigerlich zu Lasten unseres Mandanten.

Bedenken Sie: Wenn Sie beim ADAC rechtsschutzversichert sind, haben Sie freie Anwaltswahl. Der ADAC wird Ihnen gerne einen Anwalt aus den eigenen Reihen empfehlen, um dadurch Kosten zu sparen. Sie sind daran aber nicht gebunden, sondern können jeden Anwalt beauftragen.

Die Kosten für unsere Tätigkeit werden vollständig von der ADAC Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

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