Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten haben, ist es Zeit, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser ist in der Lage, Sie zu unterstützen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vorgehen möchten. Denn es gibt Möglichkeiten, das Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld zu ersetzen.
Wenn es Ihnen um ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot geht, dann greift die Vorschrift des § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung. Hiernach ist es möglich, von einem eigentlich gegebenen Fahrverbot abzusehen und dieses durch ein erhöhtes Bußgeld zu ersetzen. Allerdings ist das nicht in jedem Fall möglich, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen. Es liegt nun an Ihrem Rechtsanwalt, zu begründen, warum gerade Sie ein solcher Ausnahmefall sind. Auf diese Weise kann er gegen Ihren Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vorgehen. Es müssen bestimmte Gründe vorliegen, warum Sie ein Fahrverbot unverhältnismäßig hart treffen würde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie in Ihrem Beruf auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind oder wenn Sie Arztbesuche machen müssen, zu denen Sie nur mit Ihrem eigenen Auto kommen und niemand Sie fahren kann. Die Situationen, in denen ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot nicht angemessen ist, sind vielfältig und ein guter Rechtsanwalt ist in der Lage, Ihren Einzelfall entsprechend zu beurteilen.
Beachten Sie aber, dass Sie nicht in jedem Fall gegen Ihren Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erfolgreich vorgehen können. Der Erfolg hängt auch davon ab, welchen Verstoß Sie begangen haben. Üblicherweise können Sie nichts gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot ausrichten, wenn Grund Alkohol oder Drogen am Steuer waren. Auch Punkte in Flensburg wirken sich hier nachteilig aus. Außerdem müssen Sie auch bei Erfolg noch ein Bußgeld bezahlen, das sich in den meisten Fällen verdoppelt.
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