Fahrverbot umgehen: So geht´s
Ein Fahrverbot geht oftmals mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und anderweitigen Konsequenzen einher. Glücklicherweise besteht in manchen Fällen die Möglichkeit, das Fahrverbot durch die Umwandlung der Strafe zu umgehen.
Fahrverbot umgehen durch Umwandlung der Strafe
Ein Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erhalt des Schreibens ist in jedem Fall möglich, danach entscheiden die Umstände, ob die Strafe umgewandelt wird. Ersttäter beispielsweise, können das Fahrverbot umgehen oder es zumindest um einige Monate verschieben. Soll das Verbot komplett umgangen werden, ist ein Anwalt zwingend notwendig. Dieser wägt zum einen die Chancen vor Gericht ab und kann zum anderen Auskunft über die zu erwartende Strafe geben. Meist wird das Bußgeld verdoppelt, hinzu kommen Anwaltskosten und der Stress durch die Gerichtsverhandlung. Wer dies auf sich nehmen möchte, kann auf folgende Argumente zurückgreifen:
– Es ist der erste Verstoß gegen das Verkehrsrecht
– Es handelt sich um das erste Fahrverbot
– Es sind keine Punkte in Flensburg vorhanden
– Ein Fahrverbot kostet den Arbeitsplatz
– Die wirtschaftliche Existenz hängt vom Vorhandensein eines Führerscheins ab
Mit diesen Argumenten können Autofahrer das Fahrverbot umgehen. Wichtig sind in jedem Fall schriftliche Unterlagen, die die Notwendigkeit des Führerscheins deutlich machen und aufzeigen, warum eine Umwandlung in eine Geldstrafe die bessere Alternative ist. Auch eine freiwillige Nachschulung kann dazu beitragen, das zuständige Gericht umzustimmen.
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