Nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 25 StVG) kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn Sie einen Fahrverstoß begangen haben, für den eine Geldbuße oder ein Fahrverbot als Nebenstrafe vorgesehen ist. In solchen Fällen müssen Sie mit einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten rechnen. Das kann unter Umständen für Ihren Job verheerende Folgen haben. Es ist verständlich, dass Verkehrssünder daher gerne ein Fahrverbot verhindern wollen. Am einfachsten geht das, wenn man sich an die Regeln hält. Aber auch, wenn das sprichwörliche Kind in den Brunnen gefallen ist, kann von einem Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden. Geregelt ist dies in § 4 der Bußgeldkatalogverordnung. Neben der Geldbuße zahlen Sie in der Regel eine weitere Geldbuße, also gewissermaßen eine doppelte Geldbuße, und dürfen weiterhin Ihr Fahrzeug benutzen. Das gilt in der Regel dann nicht, wenn Sie sich schwere Verstöße haben zu Schulden kommen lassen, etwa Trunkenheit am Steuer oder mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Wenn Sie jedoch nur eine leichte Verletzung der Verkehrsregeln begangen haben und niemand dabei gefährdet war, können Sie das Fahrverbot verhindern, indem Sie geltend machen, dass beispielsweise Ihr Arbeitsplatz und Ihre wirtschaftliche Existenz durch ein wochen- oder monatelanges Fahrverbot gefährdet ist – etwa dann, wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Fahrverbot im Urlaub anzutreten. Das müssen Sie allerdings nachweisen, bloße Behauptungen rechen dafür nicht aus. Manche Gerichte vernehmen sogar den Arbeitgeber zu diesem Zweck. Ein Argument für die Umgehung des Fahrverbots kann auch ein so genanntes Augenblicksversagen sein. Das kann etwa bei einem Übersehen eines schlecht sichtbaren Verkehrsschildes durch einen Ortsunkundigen der Fall sein.