Wer mit einer deutlichen Überschreitung der erlauten Höchstgeschwindigkeit erwischt wird, kann in der Regel neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot belegt werden. Auch Punkte in Flensburg sind mitunter möglich.
Dabei trifft das auferlegte Fahrverbot den Geschwindigkeitssünder oftmals mehr als die von ihm zu zahlende Geldbuße. Gerade wenn er aus beruflichen Gründen auf sein Auto bzw. seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, ist ein Fahrverbot oftmals eine hart Nuss.
Daher ist es gut, dass es gemäß § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalogverordnung möglich ist, ein durch die Bußgeldstelle angeordnetes Fahrverbot vermeiden zu können. Die Folge ist dann allerdings eine deutlich höhere Geldbuße, damit die Strafe auch tatsächlich an anderer Stelle spürbar ist. In der Regel wird die Geldbuße dann verdoppelt.
Allerdings kann die Bußgeldbehörde nicht immer auf den Antrag des Verkehrssünders eingehen. Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Verkehrsverstoß unter Einnahme von Alkohol oder Drogen erfolgt ist, dann kann sie den Antrag, dass Fahrverbot zu vermeiden, ablehnen. Gleiches gilt für Wiederholungstäter oder bei solchen Verkehrsteilnehmern, die bereits eine große Anzahl von Punkten im Verkehrszentralregister aufweisen. Auch hier wird der Antrag, dass Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße quasi aufzuheben, meist abgelehnt.
Ganz grundsätzlich ist ein Antrag, dass Fahrverbot zu vermeiden, auch an enge Vorgaben geknüpft. Wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, weil er sonst seinen Arbeitsplatz verliert, muss dies entsprechend belegen. Bloße Behauptungen reichen nicht aus, um das Fahrverbot zu vermeiden. Das gleiche gilt im Übrigen auch für das Argument, der zeitlich befristete Verlust der Fahrerlaubnis vernichte die wirtschaftliche Existenz. Es müssen konkrete Fakten dargelegt und Tatsachen nachgewiesen werden.
Aus all dem ergibt sich schon, dass es für den Einzelnen oftmals nicht leicht ist, das Anliegen selbst positiv zu gestalten. Das wissen auch die Fachanwälte für Verkehrsrecht. Sie sollten zu Rate gezogen werden wenn es darum geht, dass auferlegte Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
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