Bis zuletzt bestand noch Hoffnung, dass das rasante Überfahren der roten Ampel in Vergessenheit geraten ist. Doch nun liegt er auf dem Tisch, der Bußgeldbescheid und als ob das Bußgeld und die Punkte in Flensburg nicht schlimm genug wären, wurde auch noch ein Fahrverbot erteilt. Dabei stellt sich die Frage: “Ein Fahrverbot verhindern, geht das überhaupt?”

Ein vorübergehendes Fahrverbot ist eine der härtesten Sanktionen die laut Gesetz für fahrerisches Fehlverhalten ausgesprochen werden kann. Allerdings gibt es nach § 4 Abs.4 BKatV (Bußgeldkatalogverordnung) eine Möglichkeit das Fahrverbot verhindern zu können. Zwar soll der Verkehrssünder zu einer besseren Fahrweise diszipliniert werden, aber manchmal ist ein Fahrverbot doch zu hart. Das ist in der Regel bei Berufsfahrern der Fall, denen oft der Verlust der Arbeitsstelle droht.

Liegen gute Gründe vor, lässt sich das Fahrverbot verhindern. Manche Anwälte sind auf das Fahrverbot verhindern nahezu spezialisiert. Hat der Beschuldigte bisher noch keine Verstöße gegen das geltende Verkehrsrecht begangen und lag keine wesentliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmener vor, kann ein Fahrverbot verhindern im Sinne des §4 BKatV erfolgreich sein. In diesem Fall wird das verhängte Fahrverbot in ein meist empfindlich hohes Bußgeld umgewandelt.

Sollte das Fahrverbot verhindern nicht von Erfolg gekrönt sein, bleibt noch die Möglichkeit, eine Verschiebung des Fahrverbots zu beantragen. Das bedeutet, dass das Fahrverbot zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Urlaub, stattfindet. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann das in der Regel bei der Behörde durchsetzen, zumal auf diese Weise der Verkehrssünder seine Strafe erhält und zugleich der Arbeitsplatz erhalten bleibt.

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