Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 55122 Mainz, auf der Saarstraße, Höhe Kantstraße mit 11 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen und mit 25,00 € Verwarnungsgeld geahndet worden. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Mainz übersandt.

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