Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.06.2016 in Irschenberg, auf der BAB 8 Ost, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die mit Geschwindigkeitsmessanlage – TraffiStar S 330 – stationär  gemessene Geschwindigkeit 123 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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