Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 9, km 38,1, in FR Leipzig um 52 km/h bei zulässigen 1200 km/h überschritten. Festgestellt wurden 172 km/h, Beweismittel: Messgerät ES 3.0
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Brandenburg übersandte Vordruck Fahrerfeststellung
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