Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Chemnitz, S 244, zw. Kändler und Chemnitz, i. H. BAB 4, FR Chemnitz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 33 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Chemnitz übersandt.
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