Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, rechte Spur Tunnelanfang wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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