Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 40, in Duisburg, FR NL, km 43,291, MH10VB am 31.01.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 102 km/h, Bußgeld: 77,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg
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