Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 89584, Ehingen-Gamerschwang, auf der B 311, Höhe Haus Nr. 19, FR Ehingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 95 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ehingen

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