Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erding-Altenerding, Landgerichtsstraße, i.H. Hs.-Nr. 28b die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 52 km/h mit Radarmessung mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen..
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erding
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