Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der A 281, FR A 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät ESO ES3.0 wurden 112 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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