Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) wurde der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Luhden, auf der BAB 2, bei km 279,200, Richtung Hannover, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 85 km/h, Abstand 28 m
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 select
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen
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