Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grevenbroich, Stadtmitte, Am Flutgraben, in Höhe WGV, FR Stadion die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 60 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 Heckanlage und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Grevenbroich erhob 180,00 € Bußgeld.
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