In Hamburg, auf der BAB 7, km 152,22, OT 215, i. R. Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 78 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Formular Anhörung

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