Wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons  während des Führens eines Kraftfahrzeuges, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde in Hamm, auf der Eichstedtstraße, Höhe Nr. 54 wurde Bußgeldbescheid erlassen. Bußgeld: 95,00 € angemessen erhöht da Voreintragung, 1 Punkt.

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Bescheid wurde durch Bußgeldstelle Hamm übersandt

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