Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 18.02.2016 in km 8,9, Rtg. Zentrum wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFISTAR S 330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hansestadt Lübeck übersandt.
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