Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Klein Rönnau, auf der B 432, Abschnitt 270, Höhe km 2,4 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 96 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandt.
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