In Norderstedt, Rugenbarg, Höhe Kindergarten wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Durch Sensormessung mit Foto wurden 54 km/h gemessen.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörungsbogen
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