Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unna, BAB 1, km 321,740, RF Bremen Unna mit 22 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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