Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Viersen, BAB 52, km 25,00, RF D nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,7,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessverfahren festgestellt. Bußgeld: 160,00 €

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen erlies Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot

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