Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 31.01.2016 in Lübeck, auf der A 20, km 8,860, in Ri. Rostock um 19 km/h bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät wurden 99 km/h dokumentiert. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H
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