Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wettrup, auf der Haselünner Straße, B 402, Ab.120, St 1,8, Fahrtrichtung Haselünne um 65 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Multanova VR 6F 165 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland
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