In Machern, B 6, Leipziger Straße, stat. Messanlage, Richtung Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig übersandte Formular Anhörung

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