Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Linsburg, auf der B 6, im Abschnitt 385, Station 1,9, Rtg. Nienburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ESO 3.0 mit Frontfoto 129 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Anhörung
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