Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gnarrenburg, auf der Waldstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 80 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Messung mit Lasermessgerät Riegl LR 90 

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) erlassen.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”