Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 88427, Bad Schussenried-Sattenbeuren, auf der L 275, OD. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit ESO ES3.0 mit Foto 83 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach
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