Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leipzig, B 186, zw. Rippenpachtalstr. u. BAB 38 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 119 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Leipzig übersandt.
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