In Ludwigshafen, auf der Bundesstraße B 37, (Hochstraße Süd)Höhe Walzmühle, in Rtg. Mannheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Zeugenfragebogen

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