Mit 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der A 28, km 76,585, RF Bremen, AS-Wechloy, Stadt Oldenburg außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto ergab 126 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Formular Anhörung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.