In 12163 Berlin St auf der Schildhornstraße, Höhe Nr. 69, in Ri. Gritzner Str. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 48 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung

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