Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13581, Berlin Sp., Brunsbütteler Damm 74, Ri. Neuhauser Damm die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 73 km/h bei zulässigen 50 km/h m festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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