Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 22.12.2015 auf der BAB 10, km 154,6 in FR Frankfurt/O-Prenzlau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 124 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen  wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsidium Mittelhessen übersandt.

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