Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Brandenburg, Mühlentorstraße 26, FR Ziegelstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffiphot stat. mit Digitalkamera ROBOT Smart IV wurden 52 km/h mit Frontfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Brandenburg übersandte Vordruck Anhörung
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