Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Langweid. a. Lech, B 2, Ri. Süden, Abschnitt 1740, km 0,910 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 12 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM 1 mit Foto ergab 132 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung

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