Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug  in Königsbrunn, B 17, Landsberg, Abschnitt 700, km3.488 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 56,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 festgestellt. Beweismittel Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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