Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 102 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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