Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Berneck i. Fichtelgebirge, St 2460, Abschnitt 160, Ri. Bayreuth die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 98 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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