Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, bei km 0.37, Ast B-I, Ri. BAB A 92, Deggendorf die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto 94 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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