Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der A 9, AK Neufahrn (68), AN 1080, Neben FB A 92, Ri. BAB mit 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement Trailer, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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