Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Ri. München, AB 420, in Höhe km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,10 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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