Bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 400, bei km 1.420 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 45.5 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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