Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Ingolstädter Straße, Neuherbergstraße, Ri. Süden um 43 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.7, BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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