Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Selb, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 260, km 0.65 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 100 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung
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