Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Roth, St 2237, Abschnitt 120, km 1.65, Ri. Allersberg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 13 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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