Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bergrheinfeld, A 71, Ri. Scheinfurt, Abschnitt 220, km 5.300 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 123 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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